Shinkansen Serie E8 – Hochgeschwindigkeitszug in Japan

Shinkansen Serie E8 im Bahnhof Shiroishi-Zaō. – 27.02.2023 © Pierre Colson (CC BY-SA 4.0)

Shinkansen Serie E8 im Bahnhof Shiroishi-Zaō. – 27.02.2023 © Pierre Colson (CC BY-SA 4.0)

JR East benötigt eine neue Flotte von Shinkansen-Hochgeschwindigkeitszügen, um die betagte Serie E3 zu ersetzen. Diese Züge wurden zwischen 1995 und 2009 hergestellt und eine Modernisierung der alten Garnituren lohnt sich nicht. Im März 2020 wurden bei Kawasaki Heavy Industries 17 siebenteilige Züge bestellt. Wegen dem Fahrgastrückgang während der Covid-19-Pandemie reduzierte JR East die Bestellung auf nur noch 14 Einheiten. Mit der Rückkehr der Fahrgäste nach der Pandemie wurde die Bestellung im Mai 2022 um einen Shinkansen-E8-Zug erhöht.

Die Superzüge der Serie E8 bestehen aus fünf Motor- und zwei Endwagen. Eine aktive Federung der Fahrgestelle soll für einen hohen Fahrkomfort auf der bogenreichen Yahamaga-Strecke westlich von Fukushima sorgen. Die Züge sind speziell für den Einsatz auf schneereichen Strecken optimiert. Darüber hinaus haben die Garnituren ein schmaleres Lichtraumprofil, das für den Betrieb auf der umgespurten Yamagata-Hauptstrecke nötig ist.

Die erste Garnitur wurde im Februar 2023 fertiggestellt und unternimmt seit März 2023 Versuchsfahrten. Die reguläre Betriebsaufnahme ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen. 2026 sollen alle 15 Hochgeschwindigkeitszüge an JR East abgeliefert sein.

Technische Daten:
Zug- / Baureihenbezeichnung:Shinkansen Serie E8
Einsatzland:Japan
Hersteller:Hitachi, Kawasaki
Anzahl der Züge:15 Züge
Zugtyp:Triebwagenzug
Anzahl der Endwagen:2 Endwagen
Anzahl der Mittelwagen:5 Mittelwagen
Anzahl der Sitzplätze 1. / 2. Klasse / Restaurant:26 / 329 / ---
Baujahre:2022–2026
Inbetriebnahme:2024
Spurweite:1435 mm
Technisch zugelassene Höchstgeschwindigkeit:300 km/h
Jakobsdrehgestelle:Nein
Neigetechnik:Nein
Zug fährt auch in Traktion:Ja

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Quellenangaben

  1. „JR East presents first Series E8 high speed train“, Railway Gazette International, 28.02.2023.